Eine vermietete Immobilie kann über Jahrzehnte Vermögen aufbauen – sie kann aber auch Geld kosten, wenn Kaufpreis, Finanzierung oder Standort nicht stimmen. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Entscheidungen, die vor dem Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie 2026 anstehen: Markt, Objektart, Bewertung, Rendite, Finanzierung, Steuern, Mietrecht und Risiken. Zu jedem Thema finden Sie die vertiefende Seite auf baufi-premium.de.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Preise für Wohnimmobilien sind im zweiten Quartal 2026 um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern um 3,2 Prozent; Büroimmobilien verloren 1,2 Prozent (Quelle: vdp-Immobilienpreisindex Q2 2026, veröffentlicht 08/2026).
- Entscheidend ist nicht die Bruttomietrendite, sondern der Cashflow nach Zins, Tilgung und nicht umlagefähigen Kosten sowie die Frage, ob Sie eine monatliche Unterdeckung dauerhaft tragen können.
- Die Kaufnebenkosten liegen je nach Bundesland und Makler grob zwischen 5,5 und 12 Prozent; die Grunderwerbsteuer reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent etwa in Nordrhein-Westfalen (Quelle: baufi24.de, Stand 10/2026).
- Für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 2023 gilt eine lineare AfA von 3 Prozent, für Baujahre 1925 bis 2022 von 2 Prozent (Quelle: § 7 Abs. 4 EStG, Stand 10/2026).
- Die Mietpreisbremse gilt in ausgewiesenen Gebieten bis zum 31. Dezember 2029 (Quelle: Haufe, Finanztip, Stand 10/2026).
- Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei (Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage 2026?
Das hängt vom einzelnen Objekt ab, nicht vom Markt insgesamt. Der Markt liefert aber den Rahmen: Nach dem Preisrückgang der Jahre 2022 und 2023 steigen die Preise für Wohnimmobilien wieder moderat. Laut vdp-Immobilienpreisindex lagen sie im zweiten Quartal 2026 um 1,9 Prozent über dem Vorjahresquartal. Die Kaufpreise für Mehrfamilienhäuser legten um 1,6 Prozent zu, die Neuvertragsmieten in diesem Segment um 3,2 Prozent (Quelle: vdp, Q2 2026).
Für Kapitalanleger bedeutet das: Mieten steigen derzeit schneller als Kaufpreise, die Anfangsrenditen verbessern sich also leicht. Gleichzeitig liegen die Bauzinsen deutlich über dem Niveau der Jahre bis 2021. Der Topzins für zehn Jahre Zinsbindung lag am 11. Oktober 2026 bei 4,16 Prozent effektiv (Quelle: Dr. Klein, Stand 11.10.2026). Das ist der Zins für sehr gute Bonität; für vermietete Objekte und höhere Beleihungen kann er höher liegen. Ein Objekt, das sich bei 1 Prozent Zins gerechnet hat, rechnet sich heute oft nicht mehr.
Gewerbeimmobilien entwickeln sich dagegen uneinheitlich: Büros verloren 1,2 Prozent, Einzelhandelsimmobilien 0,2 Prozent (Quelle: vdp, Q2 2026). Hier zählen Mieter, Laufzeit der Mietverträge und Drittverwendbarkeit noch stärker als bei Wohnungen. Mehr dazu unter Gewerbeimmobilien finanzieren.
Welche Immobilienarten kommen als Kapitalanlage infrage?
Jede Objektart hat ein eigenes Profil aus Aufwand, Risiko und Finanzierbarkeit. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:
Objektarten im Vergleich
- Eigentumswohnung: überschaubarer Kapitalbedarf, gut finanzierbar, aber Abhängigkeit von der Eigentümergemeinschaft (Hausgeld, Beschlüsse, Rücklage). Ein Mieter, ein Leerstandsrisiko.
- Mehrfamilienhaus: mehrere Mieter streuen das Ausfallrisiko, Sie entscheiden allein über Modernisierungen. Höherer Kapitalbedarf und mehr Verwaltungsaufwand. Details: Mehrfamilienhaus finanzieren und Due-Diligence-Checkliste.
- Wohn- und Geschäftshaus: Mischung aus Wohn- und Gewerbemieten, Banken bewerten den Gewerbeanteil meist vorsichtiger.
- Gewerbeimmobilie: oft längere Mietverträge und höhere Anfangsrenditen, aber stärkere Abhängigkeit von einzelnen Mietern. Siehe Gewerbemietvertrag aus Bankensicht.
- Pflegeimmobilie: Apartment in einem Pflegeheim, vermietet an einen Betreiber. Wenig Verwaltungsaufwand, aber hohe Abhängigkeit vom Betreiber (siehe nächster Abschnitt).
- Neubau-Projekt: moderne Energieeffizienz und steuerliche Vorteile, aber Fertigstellungs- und Kostenrisiko. Für Entwickler: Projektfinanzierung.
Wer mehrere Objekte aufbaut, prüft früh die Struktur: Privat oder über eine Gesellschaft? Die Unterschiede bei Steuer, Haftung und Finanzierung erklärt Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH, die Finanzierungsseite dazu ist Immobilienfinanzierung über GmbH und Holding.
Was müssen Sie bei Pflegeimmobilien beachten?
Eine Pflegeimmobilie ist in der Regel ein Apartment in einem Pflegeheim, das Sie als Teileigentum erwerben. Mieter ist nicht der Bewohner, sondern der Betreiber des Heims, mit dem ein langfristiger Pachtvertrag besteht. Das klingt bequem, verschiebt das Risiko aber vollständig auf eine Frage: Wie solide ist dieser Betreiber?
- Betreiberbonität: Lassen Sie sich Jahresabschlüsse, Belegungsquoten und die Zahl der betriebenen Häuser zeigen. Fällt der Betreiber aus, fällt die Miete aller Apartments gleichzeitig aus.
- Pachtvertrag: Prüfen Sie Laufzeit, Indexierung, Verlängerungsoptionen und vor allem, wer welche Instandhaltung trägt. „Dach und Fach“ liegt häufig beim Eigentümer.
- Drittverwendbarkeit: Ein Pflegeapartment lässt sich praktisch nur an einen Pflegebetreiber vermieten. Eine Eigennutzung ist in der Regel ausgeschlossen, ein „bevorzugtes Belegungsrecht“ ist kein Wohnrecht.
- Wiederverkauf: Der Zweitmarkt ist eng, Preise hängen stark an der Restlaufzeit des Pachtvertrags.
- Finanzierung: Nicht jede Bank finanziert Pflegeapartments; viele verlangen mehr Eigenkapital und bewerten den Beleihungswert vorsichtiger als bei einer Wohnung.
Vertriebsprospekte nennen oft eine „garantierte“ Miete. Eine solche Zusage ist nur so viel wert wie der Betreiber, der sie gibt. Lassen Sie Prospekt und Pachtvertrag vor der Unterschrift von jemandem ohne Vertriebsinteresse prüfen, etwa von einem Fachanwalt oder Steuerberater.
Wie prüfen Sie Standort und Objekt?
Der Standort lässt sich nachträglich nicht ändern, deshalb verdient er die meiste Zeit. Banken achten bei der Finanzierung auf dieselben Punkte wie ein erfahrener Investor:
- Makrolage: Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung, Wirtschaftsstruktur, Hochschulen und große Arbeitgeber. Eine wachsende Region stützt Mieten und Wiederverkaufswert.
- Mikrolage: Anbindung an den Nahverkehr, Einkaufen, Schulen, Lärm, Image des Viertels. Eine schwache Mikrolage zeigt sich oft in längeren Leerständen.
- Mietniveau: Vergleichen Sie die Ist-Miete mit dem Mietspiegel. Liegt sie deutlich darüber, ist sie bei einem Mieterwechsel möglicherweise nicht zu halten.
- Bausubstanz und Energie: Energieausweis, Heizungsart und Alter von Dach, Fenstern und Leitungen. Was in den nächsten Jahren anfällt, gehört in die Kalkulation. Die aktuellen Pflichten für Vermieter erklärt Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Vermieter jetzt beachten.
- Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Bei Wohnungen die Protokolle der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan, Höhe der Erhaltungsrücklage und anstehende Sonderumlagen.
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
Der Kaufpreis ist eine Verhandlungsgröße, der Wert ist eine Rechengröße. Für die Verkehrswertermittlung schreibt die Immobilienwertermittlungsverordnung drei Verfahren vor (Quelle: ImmoWertV 2021, §§ 24–39):
- Vergleichswertverfahren: Der Wert wird aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ähnlicher Objekte abgeleitet. Typisch für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke.
- Ertragswertverfahren: Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Mieten abzüglich der Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert mit dem Liegenschaftszinssatz. Das Standardverfahren für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
- Sachwertverfahren: Der Wert wird aus Bodenwert und den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung ermittelt. Üblich bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Grundlage des Bodenwerts ist der Bodenrichtwert: ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Grundstücksfläche, den die örtlichen Gutachterausschüsse aus Kaufpreisen ableiten (Quelle: § 196 BauGB). Sie finden die Bodenrichtwerte kostenlos im Portal BORIS-D der Länder oder im jeweiligen Landesportal. Für Anleger ist der Bodenrichtwert vor allem ein Plausibilitätscheck: Liegt der Kaufpreis eines Altbaus kaum über dem Bodenwert plus einem realistischen Gebäudewert, ist er eher günstig; liegt er weit darüber, sollten die Mieten das rechtfertigen.
Die Bank arbeitet zusätzlich mit dem Beleihungswert, der bewusst vorsichtig angesetzt wird und meist unter dem Marktwert liegt. Er bestimmt, wie viel Darlehen zu welchen Konditionen möglich ist. Wie Beleihungswert und Beleihungsauslauf zusammenhängen, erklärt Beleihungswert und Beleihungsauslauf; rechnen können Sie mit dem LTV-Rechner.
Wie rechnen Sie Rendite und Cashflow richtig?
Viele Exposés werben mit der Bruttomietrendite: Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis. Diese Zahl ignoriert Nebenkosten, Leerstand, Instandhaltung und die Finanzierung. Rechnen Sie deshalb in drei Stufen: Kaufpreisfaktor und Bruttorendite, Nettorendite nach Kosten, Cashflow nach Kapitaldienst. Die Grundlagen erklärt Kaufpreisfaktor und Mietrendite, den Rechner finden Sie unter Mietrendite und Kaufpreisfaktor berechnen.
Rechenbeispiel (fiktiv): Eigentumswohnung, 75 m²
- Kaufpreis 300.000 Euro, Kaltmiete 12 Euro/m², also 900 Euro im Monat oder 10.800 Euro im Jahr
- Kaufpreisfaktor 27,8, Bruttomietrendite 3,6 Prozent
- Kaufnebenkosten 31.710 Euro (10,6 Prozent): 5 Prozent Grunderwerbsteuer, rund 2 Prozent Notar und Grundbuch, 3,57 Prozent Makler
- Nicht umlagefähige Kosten 125 Euro im Monat (Verwaltung, Erhaltungsrücklage, Mietausfallwagnis), Mieteinnahmen nach Kosten also 9.300 Euro im Jahr; Nettomietrendite auf die Gesamtkosten 2,8 Prozent
- Variante A: Eigenkapital 91.710 Euro (Nebenkosten plus 20 Prozent), Darlehen 240.000 Euro, Beispielzins 4,16 Prozent, Tilgung 1,5 Prozent: Rate 1.132 Euro im Monat, Cashflow vor Steuern minus 357 Euro im Monat
- Variante B: Eigenkapital 121.710 Euro (Nebenkosten plus 30 Prozent), Darlehen 210.000 Euro: Rate 990,50 Euro im Monat, Cashflow vor Steuern minus 215,50 Euro im Monat
Berechnung der Redaktion; Beispielzins nach Dr. Klein, Topzins 10 Jahre, Stand 11.10.2026. Keine Zinszusage.
Was das Beispiel zeigt: Bei einem Kaufpreisfaktor um 28 und dem aktuellen Zinsniveau trägt sich eine Wohnung mit 1,5 Prozent Tilgung nicht selbst. Ein Teil der Unterdeckung ist allerdings Vermögensaufbau, denn in Variante A fließen im ersten Jahr 3.600 Euro in die Tilgung, das sind 300 Euro im Monat.
Dazu kommt die Steuer. Im ersten Jahr stehen in Variante A den Mieteinnahmen von 10.800 Euro rund 9.984 Euro Zinsen, eine Abschreibung von etwa 4.976 Euro (2 Prozent auf einen angenommenen Gebäudeanteil von 75 Prozent der Gesamtkosten) und etwa 360 Euro Verwaltungskosten gegenüber. Es entsteht ein steuerlicher Verlust von rund 4.520 Euro. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent senkt das die Einkommensteuer um etwa 1.900 Euro im Jahr, also rund 158 Euro im Monat (vereinfachte Berechnung der Redaktion ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Die tatsächliche monatliche Belastung läge dann bei etwa 199 Euro. Ihr Steuerberater rechnet das für Ihren Fall genau.
Banken schauen zusätzlich auf die Kapitaldienstfähigkeit: Decken die Mieteinnahmen nach Kosten den Kapitaldienst? Im Beispiel liegt diese Kennzahl (DSCR) bei 0,68 in Variante A und 0,78 in Variante B. Bei privaten Anlegern ist das häufig kein Ausschlussgrund, die Lücke muss dann aber aus dem übrigen Einkommen sicher tragbar sein. Wie Banken das rechnen, erklärt Kapitaldienstfähigkeit und DSCR; selbst rechnen können Sie mit dem DSCR-Rechner.
Wie finanzieren Sie eine Immobilie als Kapitalanlage?
Die Finanzierung einer vermieteten Immobilie folgt anderen Regeln als die des Eigenheims. Die wichtigsten Stellschrauben im Überblick, ausführlich auf Kapitalanlage-Immobilie finanzieren:
- Eigenkapital: Banken erwarten die Kaufnebenkosten in der Regel aus Eigenmitteln. Mehr Eigenkapital senkt Rate und Zins, weniger Eigenkapital erhöht den Hebel und das Risiko.
- Tilgung: Eine niedrige Anfangstilgung schont die Liquidität, lässt aber am Ende der Zinsbindung eine hohe Restschuld stehen. Rechnen Sie die Anschlussfinanzierung mit einem höheren Zins durch.
- Zinsbindung: Lange Zinsbindungen schaffen Planungssicherheit für die Mietkalkulation. Bei größeren Volumen kommen auch Instrumente der Zinssicherung infrage, siehe Zinssicherung bei gewerblichen Finanzierungen.
- Sicherheiten: Neben der Grundschuld verlangen Banken teils Mietabtretungen oder bei Gesellschaften Bürgschaften der Gesellschafter. Überblick: Grundschuld, Bürgschaft, Mietabtretung.
- Unterlagen: Selbstständige und Unternehmer brauchen BWA, Steuerbescheide und Jahresabschlüsse; siehe Was die Bank bei Selbstständigen prüft und die Unterlagen-Checkliste.
Wer schon eine Immobilie besitzt, kann deren freie Beleihungsreserven als Sicherheit einsetzen. Läuft eine bestehende Finanzierung aus, gehört die Anschlussfinanzierung in die Planung des nächsten Kaufs. Hat eine Bank bereits abgelehnt, hilft Absage von der Bank: Was tun?.
Sie planen den Kauf einer vermieteten Immobilie? Beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Wir leiten Ihre Anfrage kostenlos an genau einen Finanzierungsspezialisten weiter, der Kapitalanleger begleitet.
Welche Steuerregeln sind 2026 für Vermieter wichtig?
Steuern entscheiden oft darüber, ob sich eine Kapitalanlage rechnet. Die wichtigsten Regeln für private Vermieter (Stand 10/2026):
- Lineare Abschreibung: 2,5 Prozent jährlich für Gebäude mit Fertigstellung vor 1925, 2 Prozent für 1925 bis 2022 und 3 Prozent für Wohngebäude ab 2023. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Boden (Quelle: § 7 Abs. 4 EStG).
- Degressive Abschreibung: 5 Prozent vom jeweiligen Restwert für neu gebaute Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (Quelle: § 7 Abs. 5a EStG).
- Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau: zusätzlich 5 Prozent jährlich über vier Jahre für neue Mietwohnungen mit Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029. Voraussetzungen sind unter anderem der Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitssiegel, Baukosten von höchstens 5.200 Euro je Quadratmeter und eine Vermietung über mindestens zehn Jahre; die Bemessungsgrundlage ist auf 4.000 Euro je Quadratmeter begrenzt (Quelle: § 7b EStG, Stand 10/2026).
- Werbungskosten: Schuldzinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen und Fahrtkosten mindern die Einkünfte aus Vermietung. Die Tilgung ist dagegen nicht absetzbar.
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Übersteigen Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäudekosten (ohne Umsatzsteuer), müssen sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden statt sofort (Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
- Spekulationsfrist: Ein Verkauf nach mehr als zehn Jahren ist bei privaten Vermietern steuerfrei, davor wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Ob sich eine Gesellschaft lohnt, hängt von Ihrem Steuersatz, Ihren Plänen und der Zahl der Objekte ab. Grundlagen dazu: Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH und Asset Deal vs. Share Deal. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Was gilt im Mietrecht für Kapitalanleger?
Die Miete ist Ihre einzige Einnahme, deshalb begrenzt das Mietrecht Ihre Kalkulation direkt:
- Mietpreisbremse: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Quelle: § 556d BGB). Die Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert (Quelle: Haufe, Stand 10/2026). Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (Quelle: § 556f BGB).
- Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, in vielen Städten nur um 15 Prozent, und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus (Quelle: § 558 BGB).
- Modernisierungsumlage: Kosten einer Modernisierung können anteilig auf die Jahresmiete umgelegt werden, mit gesetzlichen Obergrenzen (Quelle: §§ 559, 559c BGB). Für den Heizungstausch gelten Sonderregeln, siehe Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Bestehende Mietverträge: Wer eine vermietete Wohnung kauft, tritt in den bestehenden Vertrag ein (Quelle: § 566 BGB). Prüfen Sie Mietrückstände, Kaution und Sondervereinbarungen vor dem Kauf.
Welche Risiken sollten Sie einplanen?
Eine Immobilie ist eine Sachwertanlage mit hohem Fremdkapitalanteil. Das macht sie attraktiv, aber auch verletzlich. Kalkulieren Sie diese Risiken ausdrücklich ein:
- Zinsänderungsrisiko: Nach Ablauf der Zinsbindung kann der Zins höher liegen. Rechnen Sie die Anschlussfinanzierung mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten durch.
- Leerstand und Mietausfall: Planen Sie mindestens zwei Monatsmieten Reserve für einen Mieterwechsel ein, bei Einzelwohnungen eher mehr.
- Instandhaltung: Dach, Heizung, Fenster und Leitungen haben eine begrenzte Lebensdauer. Eine zu niedrige Rücklage der Eigentümergemeinschaft führt später zu Sonderumlagen.
- Klumpenrisiko: Eine einzelne Wohnung bündelt Ihr Vermögen in einem Objekt an einem Ort. Planen Sie die Immobilie als Teil Ihrer Gesamtsituation, nicht als Ersatz für Liquiditätsreserven.
- Regulatorisches Risiko: Energievorgaben und Mietrecht ändern sich. Ein unsanierter Altbau kann in einigen Jahren hohe Investitionen erfordern.
- Liquidität: Eine Immobilie lässt sich nicht kurzfristig und nicht in Teilen verkaufen. Halten Sie eine eigene Notreserve außerhalb der Immobilie vor.
Wie gehen Sie beim Kauf Schritt für Schritt vor?
- Rahmen festlegen: Welches Eigenkapital setzen Sie ein, welche monatliche Unterdeckung können Sie dauerhaft tragen, wie lange wollen Sie halten?
- Finanzierbarkeit klären: Lassen Sie vorab einschätzen, welches Volumen realistisch ist. Mit einer Finanzierungsbestätigung verhandeln Sie stärker.
- Objekte filtern: Kaufpreisfaktor, Lage und Zustand, dann Exposé und Unterlagen anfordern.
- Prüfen: Besichtigung, Mietvertrag, Protokolle der Eigentümergemeinschaft, Energieausweis, Bodenrichtwert und Vergleichsmieten. Bei größeren Objekten hilft ein Gutachter.
- Durchrechnen: Cashflow, Steuerwirkung und Anschlussfinanzierung mit vorsichtigen Annahmen.
- Finanzieren und kaufen: Darlehenszusage vor dem Notartermin einholen, erst dann den Kaufvertrag unterschreiben.
Wie eine Anfrage bei uns abläuft, erklärt So funktioniert’s. Für Investoren mit größeren Vorhaben gibt es die Übersicht Finanzierung für Kapitalanleger und Immobilieninvestoren.
Häufige Fragen
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Kapitalanlage-Immobilie?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Banken erwarten in der Regel mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln, je nach Bundesland und Makler grob 5,5 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Mehr Eigenkapital verbessert Zins und Cashflow.
Ab welchem Kaufpreisfaktor lohnt sich eine Immobilie?
Eine pauschale Grenze gibt es nicht, weil Lage und Entwicklung zählen. Als Orientierung: Je höher der Faktor, desto niedriger die Anfangsrendite und desto eher ist eine monatliche Zuzahlung nötig. Bei einem Faktor von 25 liegt die Bruttomietrendite bei 4 Prozent, bei 30 bei rund 3,3 Prozent.
Ist eine Pflegeimmobilie eine sichere Kapitalanlage?
Nicht automatisch. Die Miete hängt vollständig vom Betreiber des Pflegeheims ab, Eigennutzung und Wiederverkauf sind eingeschränkt. Prüfen Sie Betreiberbonität und Pachtvertrag besonders gründlich.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück?
Die Gutachterausschüsse veröffentlichen Bodenrichtwerte kostenlos im Portal BORIS-D oder in den jeweiligen Landesportalen. Der Wert gilt für eine Richtwertzone, nicht für ein einzelnes Grundstück.
Kann ich die Tilgung von der Steuer absetzen?
Nein. Absetzbar sind bei vermieteten Immobilien die Schuldzinsen, die Abschreibung und laufende Kosten wie Verwaltung und Reparaturen, nicht aber die Tilgung.
Was kostet die Anfrage bei baufi-premium.de?
Nichts. Wir leiten Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich an genau einen Finanzierungsspezialisten mit Erlaubnis nach § 34i GewO weiter. Wir beraten und vermitteln nicht selbst.
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Quellen:
- Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp): Immobilienpreisindex 2. Quartal 2026, veröffentlicht 08/2026 (zitiert nach die-privatbank.de, 10.08.2026)
- Dr. Klein: Aktuelle Bauzinsen, Topzins 10 Jahre Zinsbindung, Stand 11.10.2026
- baufi24.de: Grunderwerbsteuer nach Bundesländern, Stand 10/2026
- Haufe; Finanztip: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31.12.2029, abgerufen 10/2026
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 7 Abs. 4 und 5a, § 7b, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Stand 10/2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 556d, 556f, 558, 559, 559c, 566, Stand 10/2026
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), §§ 24–39; Baugesetzbuch (BauGB), § 196
Stand: 11.10.2026. Die Rechenbeispiele sind fiktiv und mit Beispielwerten gerechnet; keine Zinszusage, keine Steuer- oder Rechtsberatung.