BWA und Steuerbescheid: Was die Bank bei Selbstständigen prüft

Wie Banken das Einkommen von Selbstständigen aus Jahresabschluss, BWA und Einkommensteuerbescheid ableiten und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

Wer als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer eine Immobilie finanzieren möchte, legt keine Gehaltsabrechnung vor. Die Bank muss das Einkommen aus Zahlen ableiten, die nicht für sie gemacht wurden: aus Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, aus der laufenden Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und aus dem Einkommensteuerbescheid. Dieser Beitrag zeigt, wie Kreditinstitute diese Unterlagen lesen, welche Zeiträume üblich sind und warum eine aktuelle BWA mit Vorjahresvergleich oft den Ausschlag gibt.

Kurz erklärt

  • Bei Selbstständigen leitet die Bank das nachhaltige Einkommen aus mehreren Quellen ab: Jahresabschluss oder EÜR, Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste.
  • Bei Krediten von insgesamt mehr als 1,5 Mio. Euro (oder mehr als 10 Prozent des Kernkapitals des Instituts) müssen sich Kreditinstitute nach § 18 KWG grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, insbesondere durch Jahresabschlüsse (Quelle: § 18 Abs. 1 KWG i. d. F. des BRUBEG, Stand 10/2026).
  • Üblich ist die Vorlage von zwei bis drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, weil die Bank die Entwicklung und nicht nur ein einzelnes Jahr beurteilen will.
  • Banken bereinigen das steuerliche Ergebnis: Abschreibungen werden häufig wieder hinzugerechnet, einmalige Sondererträge dagegen herausgerechnet.
  • Eine aktuelle BWA mit Vorjahresvergleich zeigt, ob sich die Entwicklung aus den Jahresabschlüssen im laufenden Jahr fortsetzt.
Geöffneter Ordner für Finanzierungsunterlagen
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Warum prüft die Bank bei Selbstständigen anders als bei Angestellten?

Bei Angestellten genügen meist Gehaltsabrechnungen und ein Arbeitsvertrag. Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen, und es hängt vom Erfolg des eigenen Betriebs ab. Die Bank muss deshalb zwei Fragen beantworten: Wie hoch ist das Einkommen nachhaltig? Und wie stabil ist das Unternehmen, aus dem es stammt?

Hinzu kommt eine aufsichtsrechtliche Vorgabe. Nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) muss sich ein Kreditinstitut bei Krediten von insgesamt mehr als 1,5 Mio. Euro (oder mehr als 10 Prozent seines Kernkapitals) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lassen, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse (Quelle: § 18 Abs. 1 KWG i. d. F. des BRUBEG, Stand 10/2026). Die Pflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit. Für bestimmte Konstellationen sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Auch unterhalb dieser Grenze verlangen Banken in der Praxis regelmäßig vergleichbare Unterlagen, weil sie die Kapitaldienstfähigkeit sonst nicht beurteilen können.

Welche Unterlagen gehören zum Einkommensnachweis?

Welche Unterlagen gefordert werden, hängt von Rechtsform und Art der Gewinnermittlung ab. Eine Übersicht als Orientierung:

UnterlageWer legt sie vor?Was die Bank daraus abliest
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)Bilanzierende Unternehmen, Kaufleute, GmbHErtrag, Vermögen, Verschuldung, Eigenkapitalquote
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ohne BilanzierungspflichtGewinn und Kostenstruktur, aber keine Vermögensübersicht
Einkommensteuererklärung und -bescheidNatürliche Personen, GesellschafterGesamteinkommen aus allen Einkunftsarten, Steuerlast, Bestätigung durch das Finanzamt
Aktuelle BWA mit Summen- und SaldenlisteAlle mit laufender BuchhaltungEntwicklung im laufenden Jahr, Plausibilität der Zahlen
Vermögens- und SchuldenaufstellungInhaber, Gesellschafter, BürgenWeitere Sicherheiten, bestehende Verpflichtungen

Eine Sparkasse nennt in ihrem Merkblatt zu § 18 KWG für Freiberufler zum Beispiel Einkommensteuererklärung, EÜR und Einkommensteuerbescheid sowie eine Vermögens- und Schuldenaufstellung. Bei Einzelkaufleuten tritt der Jahresabschluss an die Stelle der EÜR. Eine vollständige Liste für Gewerbefinanzierungen finden Sie in der Unterlagen-Checkliste für Gewerbefinanzierungen.

Wie viele Jahre will die Bank sehen?

Eine gesetzliche Zahl gibt es dafür nicht. In der Praxis sind zwei bis drei abgeschlossene Geschäftsjahre üblich. Die IHK Rhein-Neckar nennt für das Kreditgespräch die letzten drei Jahresabschlüsse sowie eine aktuelle BWA. Das Förderinstitut Investitionsbank Berlin verlangt für ein Kreditprogramm ebenfalls drei Jahresabschlüsse, eine höchstens drei Monate alte BWA mit Summen- und Saldenliste und für maßgebliche Gesellschafter die letzten zwei Einkommensteuerbescheide.

Auch die Aktualität zählt. Das genannte Sparkassen-Merkblatt nennt für die erstmalige Offenlegung Unterlagen, die höchstens 12 Monate alt sind. Sind Abschlüsse älter, werden BWA mit Summen- und Saldenlisten nachgefordert. Diese Fristen sind institutsspezifisch. Fragen Sie im Zweifel vorab nach, welche Stände Ihre Bank erwartet.

Wie liest die Bank den Einkommensteuerbescheid?

Der Bescheid ist für die Bank ein wichtiger Abgleich. Er zeigt, welche Einkünfte das Finanzamt festgesetzt hat, und bestätigt damit die Angaben aus EÜR oder Abschluss. Gleichzeitig weist er weitere Einkunftsarten aus, etwa Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge.

  • Abgleich: Stimmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit mit dem eingereichten Abschluss überein?
  • Steuerlast: Die festgesetzte Steuer mindert das verfügbare Einkommen. Banken rechnen mit dem Ergebnis nach Steuern.
  • Vorauszahlungen: Ein Bescheid mit hoher Nachzahlung oder steigenden Vorauszahlungen belastet die Liquidität der kommenden Monate.
  • Verluste und Verrechnungen: Negative Einkünfte aus anderen Quellen, etwa aus Vermietung, werden gesondert betrachtet.

Liegt für das letzte Jahr noch kein Bescheid vor, akzeptieren viele Banken übergangsweise die eingereichte Erklärung und fordern den Bescheid nach.

Wie bereinigt die Bank Abschreibungen und Sonderposten?

Das steuerliche Ergebnis ist nicht dasselbe wie das Einkommen, das für Zins und Tilgung zur Verfügung steht. Banken korrigieren deshalb einzelne Positionen. Wie genau, legt jedes Institut in eigenen Richtlinien fest. Typisch sind diese Schritte:

  1. Abschreibungen (AfA) hinzurechnen: Sie mindern den Gewinn, führen aber im laufenden Jahr nicht zu einem Geldabfluss. Viele Banken rechnen sie ganz oder teilweise wieder hinzu. Notwendige Ersatzinvestitionen werden dafür oft wieder abgezogen.
  2. Einmalige Erträge herausrechnen: Gewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Versicherungserstattungen oder Auflösungen von Rückstellungen sind nicht nachhaltig.
  3. Einmalige Aufwendungen prüfen: Außergewöhnliche Kosten, etwa ein Rechtsstreit, können auf Nachweis herausgerechnet werden.
  4. Entnahmen und Geschäftsführergehälter betrachten: Bei Personenunternehmen zählen die Privatentnahmen, bei der GmbH das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers und mögliche Ausschüttungen.
  5. Bestehenden Kapitaldienst abziehen: Laufende Darlehen des Betriebs und privat mindern den frei verfügbaren Betrag.

Das folgende Rechenbeispiel mit angenommenen Werten zeigt das Prinzip:

PositionBetrag pro Jahr (angenommen)
Gewinn laut EÜR140.000 €
+ Abschreibungen25.000 €
./. Ertrag aus Verkauf eines Fahrzeugs (einmalig)12.000 €
./. Ersatzinvestitionen (Ansatz der Bank)15.000 €
./. Einkommensteuer und Vorsorgeaufwand48.000 €
= bereinigtes verfügbares Einkommen90.000 €

Aus diesem Betrag muss die Bank Lebenshaltungskosten, bestehende Verpflichtungen und den neuen Kapitaldienst decken. Wie das in eine Kennzahl übersetzt wird, erklärt der Beitrag Kapitaldienstfähigkeit und DSCR. Für eigene Werte können Sie den Rechner zur Kapitaldienstfähigkeit nutzen.

Was zeigt die BWA, und warum ist der Vorjahresvergleich wichtig?

Die BWA ist eine laufende Auswertung der Finanzbuchhaltung, meist monatlich oder quartalsweise. Sie zeigt Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis für den Monat und kumuliert seit Jahresbeginn. Weil der letzte Jahresabschluss oft schon viele Monate alt ist, ist die BWA für die Bank das Fenster in die Gegenwart.

Besonders aussagekräftig ist eine BWA mit Vorjahresvergleich. Sie stellt die kumulierten Werte des laufenden Jahres dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gegenüber. Damit erkennt die Bank, ob ein Umsatzrückgang saisonal ist oder einen Trend zeigt.

Hinweis: Eine BWA ist vorläufig. Abschreibungen, Bestandsveränderungen oder Abgrenzungen sind oft noch nicht oder nur pauschal gebucht. Ein auffällig hohes Zwischenergebnis wirkt deshalb weniger überzeugend als eine BWA, in der diese Positionen anteilig berücksichtigt sind. Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater ab.

Wozu braucht die Bank die Summen- und Saldenliste?

Die Summen- und Saldenliste listet alle Konten der Buchhaltung mit ihren Salden auf. Sie ergänzt die verdichtete BWA. Die Bank sieht darin zum Beispiel Bankbestände, Forderungen, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und dem Finanzamt sowie Darlehenskonten. Damit lässt sich prüfen, ob das Ergebnis plausibel ist und ob es offene Steuerverbindlichkeiten oder Liquiditätsengpässe gibt. Deshalb wird die BWA häufig nur zusammen mit der Summen- und Saldenliste akzeptiert.

Welche Fehler passieren häufig?

  • Alte Zahlen: Wer im Herbst nur den Abschluss des vorletzten Jahres vorlegt, erhält eine Nachforderung. Das kostet Zeit.
  • BWA ohne Vorjahresvergleich: Ohne Vergleichswerte kann die Bank Saisonschwankungen nicht einordnen.
  • Widersprüche zwischen den Unterlagen: Weicht der Gewinn im Bescheid vom Abschluss ab, sollten Sie den Grund kurz erklären.
  • Steuerlich optimiert, aber kaum Gewinn: Ein bewusst niedrig gehaltener Gewinn senkt Steuern, aber auch die Kreditfähigkeit.
  • Einmaleffekte unkommentiert: Ein Ausreißer nach oben oder unten sollte mit einer kurzen Erläuterung versehen werden.

Wer diese Punkte vorab klärt, vermeidet Rückfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit spürbar.

Wie bereiten Sie die Unterlagen optimal vor?

  1. Stellen Sie zwei bis drei vollständige Jahresabschlüsse oder EÜR mit den passenden Einkommensteuerbescheiden zusammen.
  2. Lassen Sie eine aktuelle BWA mit Vorjahresvergleich und Summen- und Saldenliste erstellen.
  3. Erläutern Sie Sondereffekte auf einer Seite: Was war einmalig, was ist nachhaltig?
  4. Ergänzen Sie eine Vermögens- und Schuldenaufstellung mit allen laufenden Darlehen.
  5. Bei Betriebsimmobilien hilft eine nachvollziehbare Planung, wie sich die eingesparte Miete auswirkt. Mehr dazu unter Betriebsimmobilie finanzieren.

Freiberufler finden spezifische Hinweise auf der Seite für Ärzte und Freiberufler.

Häufige Fragen

Reicht der Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis aus?

Meist nicht. Der Bescheid bestätigt die festgesetzten Einkünfte, zeigt aber weder Vermögenslage noch aktuelle Entwicklung. Banken verlangen ihn in der Regel zusammen mit Abschluss oder EÜR und einer aktuellen BWA.

Wie alt darf eine BWA sein?

Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. Banken und Förderinstitute erwarten häufig eine BWA, die nur wenige Monate alt ist. Die Investitionsbank Berlin nennt für ein Programm zum Beispiel höchstens drei Monate.

Was ist der Unterschied zwischen BWA und Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist die abgeschlossene, endgültige Rechnung für ein Geschäftsjahr. Die BWA ist eine vorläufige, unterjährige Auswertung der laufenden Buchhaltung. Sie ersetzt den Abschluss nicht, sondern ergänzt ihn.

Rechnet die Bank Abschreibungen wieder hinzu?

Häufig ja, weil Abschreibungen keinen Geldabfluss im laufenden Jahr bedeuten. Viele Banken ziehen dafür einen Betrag für notwendige Ersatzinvestitionen ab. Die genaue Methode ist institutsspezifisch.

Was gilt, wenn das letzte Jahr schlechter war?

Erläutern Sie die Ursache und belegen Sie mit der aktuellen BWA, ob sich die Lage erholt. Ein erklärter Einmaleffekt wird anders bewertet als ein ungeklärter Rückgang.

Muss ich als GmbH-Gesellschafter auch private Unterlagen vorlegen?

Oft ja. Haften Gesellschafter persönlich mit, etwa über eine Bürgschaft, verlangen Banken häufig auch deren Einkommensteuerbescheide und eine Vermögensaufstellung.

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Quellen:

  • Gabler Banklexikon: Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 18 KWG), gabler-banklexikon.de, abgerufen 02.10.2026
  • Sparkasse Hanau: Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 18 KWG, Merkblatt (PDF), abgerufen 02.10.2026
  • IHK Rhein-Neckar: Erfolg bei Kreditverhandlungen, ihk.de/rhein-neckar, abgerufen 02.10.2026
  • Investitionsbank Berlin: Erforderliche Unterlagen zur Prüfung Ihres Kreditantrages (KMU-Fonds), PDF, abgerufen 02.10.2026
  • Alle Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte und keine Markt- oder Konditionsangaben. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Stand: 02.10.2026

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