Förderung für Gewerbeimmobilien und Unternehmen

Welche KfW-Programme für Nichtwohngebäude und welche Investitionskredite Unternehmen 2026 nutzen können – belegt mit aktuellen Merkblättern.

Öffentliche Förderprogramme können die Finanzierung einer Gewerbe- oder Betriebsimmobilie spürbar entlasten – durch zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse. Für Unternehmen sind vor allem die Programme der KfW für Nichtwohngebäude, die allgemeinen Investitionskredite für den Mittelstand und die Angebote der Landesförderinstitute relevant. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum Stand Herbst 2026 und nennt ausschließlich Programme, die in aktuellen Merkblättern belegt sind.

Kurz erklärt

  • Förderkredite der KfW werden über einen Finanzierungspartner (Hausbankprinzip) beantragt; fast alle Programme verlangen die Antragstellung vor Vorhabenbeginn.
  • KfW 263 fördert die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Krediten bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. Euro je Vorhaben (Quelle: KfW, Merkblatt 263, Stand 09/2026).
  • KfW 299 fördert den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden mit bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bis zu 2.000 Euro (Quelle: KfW, Merkblatt 299, Stand 07/2026).
  • KfW 522 ist ein Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden (Quelle: KfW, Merkblatt 522, Stand 09/2026).
  • Der ERP-Förderkredit KMU (365/366) finanziert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben und kommt für selbst genutzte Betriebsimmobilien infrage (Quelle: KfW, Merkblatt 365, Stand 10.12.2025).

Wichtig: Förderbedingungen ändern sich regelmäßig, teils kurzfristig. Maßgeblich sind immer die aktuellen Merkblätter der Förderinstitute zum Zeitpunkt der Antragstellung. Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird.

Wie funktioniert Förderung über die Hausbank?

Förderkredite werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Fördermittel ersetzen deshalb keine Bankfinanzierung, sondern werden in sie eingebettet.

Förderkredite der KfW und vieler Landesförderinstitute werden über einen Finanzierungspartner – in der Regel eine Bank oder Sparkasse – beantragt und ausgezahlt (Hausbankprinzip). Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten und trägt je nach Programm ganz oder teilweise das Kreditrisiko. Zuschussprogramme wie die Heizungsförderung beantragen Sie dagegen meist direkt beim Förderinstitut.

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Welche KfW-Programme gibt es für Nichtwohngebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst eigene Programme für Nichtwohngebäude wie Büro-, Gewerbe-, Produktions- oder Praxisgebäude.

KfW 263 – BEG Nichtwohngebäude Kredit (Sanierung)

  • Gegenstand: Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude sowie Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
  • Antragsberechtigt: unter anderem Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen.
  • Kredithöhe: bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. Euro je Vorhaben, für investive Maßnahmen.
  • Tilgungszuschuss: abhängig von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe, mit möglichen Boni etwa für Nachhaltigkeitszertifizierung oder serielle Sanierung.
  • Voraussetzungen: Einbindung eines neutralen Energieeffizienz-Experten; Antrag vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner.

(Quelle: KfW, Merkblatt Kredit Nr. 263 BEG Nichtwohngebäude, Stand 09/2026)

KfW 264 – nur für Kommunen

Die Programmnummer 264 bezeichnet den BEG-Kredit für Kommunen. Er steht Unternehmen nicht offen; für gewerbliche Antragsteller ist bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden das Programm 263 einschlägig (Quelle: KfW, Merkblatt Kredit Nr. 263 BEG Nichtwohngebäude, Stand 09/2026).

KfW 522 – BEG Heizungsförderung für Unternehmen (Zuschuss)

  • Gegenstand: Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehenden Nichtwohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind.
  • Förderung: Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ist nach Nettogrundfläche gestaffelt und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich.
  • Voraussetzungen: Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten, ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage; Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“.

(Quelle: KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 522 BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude, Stand 09/2026)

KfW 299 – Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Für den Neubau von Nichtwohngebäuden ist nicht die Nummer 522, sondern das Kreditprogramm 299 maßgeblich.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 7,5 Mio. Euro je Vorhaben.
  • Mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG): bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter, höchstens 10 Mio. Euro.
  • Effizienzgebäude 55: bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter, höchstens 5 Mio. Euro.
  • Voraussetzungen: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, Einhaltung der Anforderungen an Effizienz und Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus.

(Quelle: KfW, Merkblatt Kredit Nr. 299 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude, Stand 07/2026)

Zum 21.07.2026 sind neue BEG-Förderrichtlinien in Kraft getreten, die auch Nichtwohngebäude betreffen (Quelle: Bundesingenieurkammer, „Neue BEG-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft“). Die Angaben zu KfW 263 und 522 oben stammen aus den danach veröffentlichten Merkblättern (Stand 09/2026). Prüfen Sie dennoch stets das aktuelle Merkblatt.

Unternehmer plant die Finanzierung am Laptop
Unternehmer plant die Finanzierung am Laptop

Rechenbeispiel: Wie hoch kann der Förderrahmen ausfallen?

Die folgenden Rechnungen nutzen die in den Merkblättern genannten Höchstgrenzen und angenommene Flächen und Kosten. Sie zeigen den maximalen Rahmen, keine Förderzusage.

ProgrammAnnahmeRechnerischer Höchstrahmen
KfW 263 (Sanierung)Bürogebäude mit 1.500 m² Nettogrundfläche1.500 m² × 2.000 € = 3.000.000 € (unter der Höchstgrenze von 10 Mio. €)
KfW 299 (Neubau, klimafreundlich)Logistikhalle mit 4.000 m² Nettogrundfläche4.000 m² × 1.500 € = 6.000.000 € (unter der Höchstgrenze von 7,5 Mio. €)
KfW 299 (Neubau, klimafreundlich)Halle mit 6.000 m² Nettogrundfläche6.000 m² × 1.500 € = 9.000.000 €, begrenzt auf 7,5 Mio. €
KfW 522 (Heizung, Zuschuss)förderfähige Kosten 200.000 €, unterhalb der Kostengrenze30 % = 60.000 € Zuschuss

Ob und in welcher Höhe ein Kredit tatsächlich ausgereicht wird, hängt von Bonität, Sicherheiten und den förderfähigen Kosten ab. Der Höchstrahmen ist keine Finanzierungszusage.

Welche Investitionskredite gibt es für Unternehmen?

ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme, außerdem Freiberufler.
  • Gegenstand: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Zu den aktivierungsfähigen Investitionen zählen auch Grundstücke und Gebäude.
  • Kredithöhe: bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Ausschlüsse: unter anderem Umschuldungen sowie Nach- und Anschlussfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben; für Wohngebäude gelten andere Programme.
  • Variante 366: mit Haftungsfreistellung für den Finanzierungspartner.

(Quellen: KfW, Merkblatt Kredit Nr. 365 ERP-Förderkredit KMU, Stand 10.12.2025; foerder-welt.de, Programmseite ERP-Förderkredit KMU (365/366), Abruf 01.10.2026)

Der ERP-Förderkredit KMU kommt damit insbesondere für Betriebsimmobilien infrage, die ein Unternehmen selbst nutzt – etwa Produktionshallen, Werkstätten oder Praxen. Mehr dazu unter Betriebsimmobilie finanzieren.

KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375)

Für größere mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von höchstens 500 Mio. Euro bietet die KfW den Förderkredit großer Mittelstand an. Gefördert werden unter anderem Investitionen, Betriebsmittel sowie Übernahmen und Beteiligungen, mit bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben (Quelle: KfW, Merkblatt KfW-Förderkredit großer Mittelstand, Stand 22.06.2023). Da das vorliegende Merkblatt älter ist, sollten Sie die aktuellen Bedingungen vor einer Planung bei der KfW prüfen.

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Welche Förderung bieten die Landesförderinstitute?

Jedes Bundesland unterhält eigene Förderinstitute, die Investitionen von Unternehmen mit Darlehen, Zuschüssen, Bürgschaften oder Beteiligungen unterstützen. Beispiele sind die NRW.BANK, die L-Bank in Baden-Württemberg, die LfA Förderbank Bayern, die Investitionsbank Berlin oder die NBank in Niedersachsen. Die Programme unterscheiden sich je nach Land deutlich und lassen sich teils mit KfW-Mitteln kombinieren. Ergänzend vergeben die Bürgschaftsbanken der Länder Ausfallbürgschaften, wenn Sicherheiten für eine Bankfinanzierung nicht ausreichen. Wie solche Bürgschaften in die Gesamtsicherheiten passen, lesen Sie im Beitrag Grundschuld, Bürgschaft, Mietabtretung.

Einen Überblick über Bundes- und Länderprogramme bietet die Förderdatenbank des Bundes.

Welches Programm passt zu welchem Vorhaben?

VorhabenMögliche Programme (Auswahl)
Energetische Sanierung eines BürogebäudesKfW 263; ggf. KfW 522 für die Heizung
Neubau einer Gewerbeimmobilie mit hohem EffizienzstandardKfW 299
Kauf oder Bau einer eigengenutzten Betriebsimmobilie (KMU)ERP-Förderkredit KMU 365/366; Landesprogramme
Heizungstausch im bestehenden GewerbegebäudeKfW 522
  • Zeitplan: Planen Sie Antrag und Zusage vor Abschluss verbindlicher Liefer- und Leistungsverträge ein, soweit das Programm keine Ausnahme vorsieht.
  • Experten einbinden: Bei BEG-Programmen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.
  • Kombination: Förderkredite lassen sich mit klassischen Bankdarlehen kombinieren; Kumulierungsregeln stehen im jeweiligen Merkblatt.
  • Unterlagen: Förderanträge erfordern zusätzliche Nachweise. Siehe Unterlagen-Checkliste.
Unternehmer plant die Finanzierung am Laptop
Unternehmer plant die Finanzierung am Laptop

Wie beantragen Sie Förderung Schritt für Schritt?

  1. Vorhaben abgrenzen: Sanierung, Neubau, Heizungstausch oder Erwerb – daraus folgt das Programm.
  2. Programm- und Merkblattstand prüfen: Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist der Stand bei Antragstellung.
  3. Experten einbinden: Bei BEG-Programmen ist ein Energieeffizienz-Experte für Planung und Antragsbestätigung erforderlich.
  4. Finanzierungspartner ansprechen: Förderkredite laufen über Bank oder Sparkasse; sie prüft Bonität und Sicherheiten.
  5. Antrag stellen, bevor das Vorhaben beginnt: Verbindliche Verträge nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen, sofern das Programm das vorsieht.
  6. Umsetzen und nachweisen: Nach Abschluss folgen Verwendungs- und Effizienznachweise.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

  • Zu früh beauftragen: Ein unbedingter Liefer- oder Leistungsvertrag vor Antragstellung kann die Förderung gefährden.
  • Programme verwechseln: 263 (Sanierung), 299 (Neubau), 522 (Heizung) und 264 (nur Kommunen) richten sich an unterschiedliche Vorhaben und Antragsteller.
  • Auf veraltete Merkblätter vertrauen: Zahlen und Zuschusshöhen werden angepasst.
  • Förderung als Ersatz für Bonität sehen: Die Hausbank prüft Kapitaldienstfähigkeit und Sicherheiten weiterhin.

Ein spezialisierter Finanzierungspartner kann einschätzen, wie sich Fördermittel in Ihre Gesamtfinanzierung einbinden lassen. Wir leiten Ihre Anfrage an genau einen passenden Spezialisten weiter – etwa für Gewerbeimmobilien oder Vorhaben für Unternehmer. Für Praxisimmobilien finden Sie weitere Hinweise auf der Seite für Ärzte und Freiberufler.

Häufige Fragen

Kann ich Fördermittel nach Baubeginn noch beantragen?

In aller Regel nicht. Die meisten Programme verlangen die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens. Was als Vorhabenbeginn gilt, regelt das jeweilige Merkblatt.

Gibt es KfW-Förderung für den Kauf einer Gewerbeimmobilie?

Für kleine und mittlere Unternehmen kommt der ERP-Förderkredit KMU infrage, wenn die Immobilie als Investition im Anlagevermögen dient. Für den reinen Kauf eines vermieteten Renditeobjekts sind die Fördermöglichkeiten begrenzt.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 263 und 299?

KfW 263 fördert die Sanierung bestehender Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude, KfW 299 den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.

Ist KfW 522 ein Kredit?

Nein. KfW 522 ist ein Zuschuss für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden von Unternehmen und weiteren Antragstellern.

Muss die Hausbank Förderkredite durchleiten?

Ein Anspruch darauf besteht nicht. Banken entscheiden nach eigener Kreditprüfung, ob sie einen Förderkredit beantragen und durchleiten.

Kann ich Förderkredite mit einem normalen Bankdarlehen kombinieren?

Ja, das ist üblich. Der Förderkredit wird in die Gesamtfinanzierung eingebettet. Kumulierungsregeln und Obergrenzen stehen im jeweiligen Merkblatt.

Was bedeutet Hausbankprinzip?

Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder Sparkasse. Diese prüft Bonität und Sicherheiten und trägt je nach Programm das Kreditrisiko ganz oder teilweise.

Gibt es Förderung für Sale-and-Lease-back oder Umschuldungen?

Der ERP-Förderkredit KMU schließt unter anderem Umschuldungen sowie Nach- und Anschlussfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben aus. Strukturen wie Sale-and-Lease-back sind daher nicht ohne Weiteres förderfähig; prüfen Sie das im Einzelfall.

Sie planen eine Investition in eine Gewerbe- oder Betriebsimmobilie und möchten Förderoptionen berücksichtigen? Wir leiten Ihre Anfrage an genau einen passenden Finanzierungsspezialisten weiter, der sich direkt bei Ihnen meldet.

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Quellen:

  • KfW: Merkblatt Kredit Nr. 263 BEG Nichtwohngebäude – Kredit, Stand 09/2026
  • KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 522 BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude, Stand 09/2026
  • KfW: Merkblatt Kredit Nr. 299 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude, Stand 07/2026
  • KfW: Merkblatt Kredit Nr. 365 ERP-Förderkredit KMU, Stand 10.12.2025
  • foerder-welt.de: ERP-Förderkredit KMU (365/366), Abruf 01.10.2026
  • KfW: Merkblatt KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375), Stand 22.06.2023
  • Bundesingenieurkammer: „Neue BEG-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft“, abgerufen 01.10.2026
  • Rechenbeispiele mit angenommenen Flächen und Kosten auf Basis der genannten Höchstgrenzen; keine Förderzusage

Stand: 01.10.2026

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